Herzlich willkommen beim

Förderverein

des Bildungszentrums St. Konrad

e.V.

Wir freuen uns, Sie auf unserer Homepage begrüßen zu dürfen.

Der Förderverein

Der Förderverein des Bildungszentrums St. Konrad e.V. wurde als Elternverein gegründet und versteht sich als Mittelpunkt der Organisation der Elternschaft aller Schülereltern am Bildungszentrum St. Konrad.

Unsere Ziele:

  • Förderung der Bildung und Erziehung
  • Unterstützung schulischer Aktivitäten
  • Förderung der Gemeinschaft
  • Finanzielle Unterstützung bei Projekten
Bildungszentrum St. Konrad

Satzung

Die Satzung regelt die Grundlagen unseres Vereins und definiert unsere Ziele und Arbeitsweise.

(1) Der Verein führt den Namen: Förderverein Bildungszentrum St. Konrad Ravensburg e.V..

(2) Er hat seinen Sitz in Ravensburg.

(3) Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen.

(4) Das Geschäftsjahr des Vereins entspricht dem Schuljahr; es beginnt jeweils am 1. August eines Jahres und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.

(1) Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung durch die ideelle und finanzielle Unterstützung der gemeinnützigen Schulstiftung Bildungszentrum St. Konrad Ravensburg in Bezug auf die Aktivitäten der Stiftung betreffend das Bildungszentrum St. Konrad in Ravensburg.

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln aller Art, wie Beiträge, Spenden, Zuschüsse oder sonstige Zuwendungen, sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den in Absatz 1 genannten Zweck dienen.

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist ein Förderverein im Sinne von § 58 Nr. 1 Abgabenordnung, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung der in § 2 Abs. 1 der Satzung genannten steuerbegünstigten Einrichtung verwendet.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(5) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Schulstiftung Bildungszentrum St. Konrad Ravensburg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 2 Abs. 2 zu verwenden hat.

(1) Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, die Ziele und Satzungszwecke des Vereins zu fördern.

(2) Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden; der Aufnahmeantrag einer minderjährigen Person bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit abschließend. Der Antragsteller erhält einen schriftlichen Bescheid über seinen Antrag. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe mitzuteilen; ein Aufnahmeanspruch ist ausgeschlossen.

(3) Die Mitgliedschaft endet

a) mit dem Tod (natürliche Person) oder der Auflösung (juristische Person) des Mitglieds,

b) durch freiwilligen Austritt (Kündigung),

c) durch Ausschluss aus dem Verein.

(4) Der freiwillige Austritt aus dem Verein ist zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres möglich. Er muss schriftlich, mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Schuljahres, gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

(5) Der Ausschluss eines Mitglieds kann mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in schwerwiegender Weise gegen die Satzung, Beitrags- oder Geschäftsordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen. Der Vorstand hat dem betroffenen Mitglied vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Ausschließungsbeschluss wird dem Mitglied durch den Vorstand schriftlich mitgeteilt und mit dessen Zugang wirksam. Gegen den Ausschlussbeschluss kann das Mitglied innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch erheben. Die endgültige Entscheidung obliegt dann der nächsten Mitgliederversammlung; bis zu dieser Entscheidung ruhen die Mitgliedschaftsrechte des betreffenden Mitglieds.

(6) Von den Mitgliedern werden Beiträge für die Unterstützung der Arbeit des Vereins erhoben. Die Höhe des jeweiligen Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.

(7) Gegebenenfalls bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge werden in keinem Fall zurückerstattet. Ein Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt von der Beendigung der Mitgliedschaft unberührt.

Die Organe des Vereins sind:

a) die Mitgliederversammlung

b) der Vorstand

Vorstand

Engagierte Menschen, die sich für die Belange unserer Schüler einsetzen.

Hr. Bernd Wolsky

Hr. Bernd Wolsky

Vorsitzender

Hr. Bernhard Rückgauer

Hr. Bernhard Rückgauer

stellv. Vorsitzender

Fr. Dr. Sylvia Brehme

Fr. Dr. Sylvia Brehme

Schriftführerin

Hr. Martin Tschanun

Hr. Martin Tschanun

Beisitzer

Spenden

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie direkt die Bildung und Entwicklung unserer Schülerinnen und Schüler.

Spendenkonto

Für Informationen zu unserem Spendenkonto kontaktieren Sie uns bitte direkt. Wir senden Ihnen gerne unsere Bankverbindung zu.

Spendenquittung

Für Ihre Spende erhalten Sie selbstverständlich eine Spendenquittung. Bitte geben Sie dafür im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.

Verwendung der Spenden

Ihre Spende kommt direkt den Schülerinnen und Schülern zugute. Wir unterstützen damit verschiedene Projekte und Aktivitäten am Bildungszentrum St. Konrad.

Der Förderverein ist als gemeinnütziger Verein anerkannt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.

Adresse

Förderverein Bildungszentrum St. Konrad e.V. Am Sonnenbüchel 45 88212 Ravensburg

Schreiben Sie uns

Wir freuen uns über Ihre Nachricht und melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Der Förderverein des Bildungszentrums St. Konrad e.V. ist ein eingetragener Verein.

Vertreten durch die Vorsitzenden Bernd Wolsky und Bernhard Rückgauer